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O1R11 Umgang mit Abfall

Für die Entsorgung anfallender Abfälle werden Abfallbehältnisse bereitgestellt, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie reißfest bzw. stich- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen. Die Abfallbehältnisse sind durch Farbe, Form oder Beschriftung eindeutig als Abfallbehältnisse erkennbar.

Unter Beachtung kommunaler Bestimmungen gelten folgende Maßnahmen zur Entsorgung:

Abfallschlüsselnummer 18 01 01
Spitze und scharfe Gegenstände z.B.  Skalpelle, Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen.
Beachten:

  • Erfassung am Anfallort in stich/bruchfesten Einwegbehältnis
  • kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln
  • ggf. Entsorgung mit Abfällen des AS 18 01 04
  • maximale Füllhöhe 3/4 beachten
  • sicheres Verschließen

Abfallschlüsselnummer 18 01 02

Körperteile, Organabfälle, gefüllte Behältnisse mit Blut und Blutprodukten, Körperteile, Organabfälle, Blutbeutel, mit Blut oder Blutprodukten gefüllte Behältnisse nach AS 18 01 02
Beachten:

  • gesonderte Erfassung am Anfallort in geeigneten, sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen
  • kein Umfüllen, Sortieren, Vorbehandeln
  • der Verbrennung zuführen
  • einzelne Blutbeutel: Entleerung in die Kanalisation möglich (unter Beachtung hygienischer und infektionspräventiver Gesichtspunkte)

Abfälle anschließend Entsorgung wie AS 18 01 04

Abfallschlüsselnummer 18 01 03

Abfälle, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind, wenn dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist Erregerauflistung siehe LAGA Mitteilung 18 AS 18 01 03.  (z.B. Wund- und Gips­verbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln).

Beachten:

  • Erfassung am Anfallort in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen (zur Verbrennung geeignet, Bauartzulassung)
  • kein Umfüllen, Sortieren, Vorbehandeln
  • der Verbrennung bzw. Desinfektion zuführen
  • gilt auch für entsprechende Laborabfälle
  • gilt nicht für kontaminierte trockene (nicht tropfende) Abfälle von entsprechend erkrankten Patienten
  • Kennzeichnung der Behältnisse mit „Biohazard“ Symbol

Abfallschlüsselnummer 18 01 04

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Gesamter Bereich aus der Patientenversorgung (Ausnahme: Abfälle, die unter AS 18 01 03 fallen)

Bemerkung:

  • Sammlung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z.B. Abfallsäcke)
  • kein Umfüllen, Sortieren, Vorbehandeln
  • Entsorgung über „Hausmüll“
  • keine spitzen/scharfen Abfälle
  • äußerlich kontaminierte bzw. defekte Abfallsäcke in weiteren Sack geben
  • größere Mengen von Körperflüssigkeiten in Kanalisation entleeren bzw. Zugabe saugender Materialien

Abfallschlüsselnummer 18 01 06

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten z.B. Desinfektions- und Reinigungsmittelkonzentrate AS 18 01 06
Bemerkung:

  • vorzugsweise getrennte Sammlung der Einzelfraktionen
  • Sammlung und Lagerung in zugelassenen verschlossenen Behältnissen
  • Entsorgung als gefährlicher Abfall
  • für die Einstufung und Entsorgung sind vorhandene Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblatt etc.) zu berücksichtigen

Abfallschlüsselnummer 18 01 07

Chemikalien, die aus nicht gefährlichen Stoffen bestehen z.B. Reinigungsmittel, Händedesinfektionsmittel
Bemerkung:

  • ggf. getrennte Sammlung der Einzelfraktionen
  • Sammlung und Lagerung in für den Transport zugelassenen verschlossenen Behältnissen
  • Lagerräume mit ausreichender Belüftung
  • Entsorgung entsprechend der Abfallzusammensetzung und den Angaben der Hersteller

Abfallschlüsselnummer 15 01 XX

Verpackungsmaterialien wie Papier, Pappe, Kunststoffe, Glas, Verbund-/gemischte Verpackungen
Bemerkung:

  • getrennte Sammlung der Einzelfraktionen
  • gekennzeichnete Sammelbehälter
  • kein Trennen bei Kontamination mit Körperflüssigkeiten
  • kein Trennen bei Verschmutzung mit Chemikalien, Zytostatika u.ä.



O1R11 Hygiene Praxis Umgang mit Abfall
Information
O1R11_Hygiene Praxis_Umgang mit Abfall.docx (34.15KB)
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