O1R13 Einsatz von Barriere Maßnahmen (PSA)
Das Tragen von Schutzausrüstung ist in bestimmten Situationen nicht nur für den Eigenschutz des Personals (siehe Kapitel „Bekleidung und persönliche Schutzausrüstung“), sondern auch für den Schutz des Patienten von Bedeutung. Mikroorganismen, die im Regelfall keine Infektionsgefährdung für immunkompetente Personen darstellen, können hingegen bei Patienten mit herabgesetzter Immunabwehr zu einer Gesundheitsgefährdung führen.
Während der Versorgung eines Patienten mit verringerter Immunabwehr kann das Tragen von Schutzausrüstung eine wirkungsvolle Barriere darstellen.
Wie:
Als Infektionsschutz für den Patienten kommt folgende Ausrüstung, die der Behandelnde trägt, in Betracht:
Schutzkittel
Medizinische Einmalhandschuhe
Mund-Nasen-Schutz / FFP2/3 NR
Zur Vermeidung einer versehentlichen Abgabe von Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum ist bei erhöhter Infektionsgefährdung durch den Behandelnden ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen (Med.MNS; FFP2/3 NR).
Haube
Durch das Tragen einer Haube bei Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr wird verhindert, dass einzelne Haare in Wunden gelangen. Bei Bedarf ist eine Haube zu verwenden, die neben dem Haupthaar auch das Barthaar umschließt.
Fußschutz
Durch das Tragen von Fußschutz bei Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr wird verhindert, dass Viren und Bakterien in den Außenbereich gelangen. Bei Bedarf ist ein Fußschutz zu verwenden.
Gesichtsschutz (Spritzschutz)
Zur Vermeidung einer versehentlichen Abgabe von Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum ist bei erhöhter Infektionsgefährdung durch den Behandelnden ein Gesichtsschutz anzulegen. (Der Gesichtsschutz ersetzt nicht das tragen eines MNS / FFP2/3 NR)