O1R23 Patienteninformation
Bei Verdacht auf oder Diagnose von übertragbaren Erkrankungen oder Erregern werden die Basishygienemaßnahmen um weitere Schutzmaßnahmen ergänzt.
Bei übertragbaren Erkrankungen wird der Kontakt zu weiteren Patienten sowie Einrichtungsgegenständen möglichst gering gehalten. Durch Umgehung des Wartezimmers oder durch Einbestellung außerhalb von Stoßzeiten, oder die direkte Verbringung der Patienten in Behandlungs- oder Untersuchungsräume, werden unnötige Kontakte weitestgehend vermieden.
Zum Schutz der Beschäftigten wird ggf. persönliche Schutzausrüstung angelegt. Alle Flächen und Gegenstände, die direkt oder indirekt mit dem Patienten in Kontakt kommen, werden nach Ende der Behandlung desinfiziert.
Wichtige Hinweise:
Beschäftigte
Beschäftigte sind vor Aufnahme von Tätigkeiten mit übertragbaren Erkrankungen über die Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist zwingend einzuhalten.
Patienten und Angehörige
Sind schriftlich über die übertragbare Erkrankung zu informieren. Dabei sind folgende Inhalte zwingend vorzugeben.
- Übertragungswege
- Schutzmaßnahmen
- Desinfektionsmaßnahmen
- Sanierungsmaßnahmen
- Entsorgungsmaßnahmen
Anlage:
Vorlage Patienteninformation