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O1R26 Baulich-funktionelle Gestaltung

Die Ausstattung (Fußböden, Wände, Mobiliar, Gerätschaften und Flächen) aller vorhandener Räume ist leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Fußböden sind gesamt mit allen Bereichen mit leicht zu desinfizierenden Bodenleisten zu versehen. Bodenschweller, Fugen und Kanten sind zu vermeiden.

Toiletten und andere Nassbereiche sind mindestens bis zu einer Höhe von 150 cm zu Fließen. An den relevanten Stellen sind hygienische Handwaschplätze vorhanden.

Weitere allgemein gültige Anforderungen an den Personal- und Patientenschutz sind bei der Gestaltung der Räumlichkeiten und den geplanten Arbeitsabläufen berücksichtigt (z.B. Belüftung, Vorhalten von Schutzausrüstung).

Bei der Anwendung von Geräten und anderen Medizinprodukten werden stets die Herstellerangaben beachtet. Die Maßnahmen zur Aufbereitung von Geräten und Medizinprodukten sind schriftlich im Reinigungs- und Desinfektionsplan hinterlegt.

Die Arztpraxis muss mit leicht erreichbaren Handwaschplätzen ausgestattet sein.
Zur Ausstattung eines Handwaschplatzes gehören:

  • verlängerte Hebelarmatur zur handkontaktlosen Bedienung mit fließend warmem und kaltem Wasser
  • Spender mit Handwaschpräparat (idealerweise wandmontiert)
  • Spender für Händedesinfektionsmittel (idealerweise wandmontiert)
  • Spender für Einmalhandtücher (idealerweise wandmontiert)
  • ggf. Spender oder Tube für Hautpflege und Hautschutzmittel
  • Sammelbehälter für gebrauchte Einmalhandtücher

Handwaschplätze müssen vorhanden sein:

  • in Räumen oder in der Nähe von Räumen, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen durchgeführt werden,
  • in Räumen, die zur Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen, sowie
  • in unreinen Arbeitsbereichen bzw. in deren Nähe.

Um die Entstehung erregerhaltigen Aerosols zu minimieren, soll der Wasserstrahl nicht direkt in den Siphon bzw. auf den Abfluss gerichtet sein. Siebstrahlregler am Auslauf der Wasserhähne sollen leicht austauschbar sein. Am Waschplatz ist ggf. ein Spritzschutz zur Abgrenzung von sauberen Arbeitsflächen anzubringen. Waschbecken sollten ausreichend groß, tief ausgeformt und ohne Überlauf sein.

An Handwaschplätzen, die von Personen mit direktem Patientenkontakt genutzt werden oder sich in kritischen Bereichen befinden, müssen die Spender handkontaktlos zu betätigen sein.
Die Verwendung von Einmalflaschen mit Handwaschpräparat wird nachdrücklich empfohlen, weil bei Wiederaufbereitung und Nachfüllen des Spenders ein Kontaminationsrisiko besteht. Die Verwendung von Stückseife ist aus hygienischer Sicht nicht zulässig.

Neben den Desinfektionsmittelspendern am Handwaschplatz sind überall dort Spender vorzuhalten, wo eine Händedesinfektion durchzuführen ist. Außerdem sind wandmontierte oder
mobile Spender an reinen und unreinen Arbeitsplätzen und ggf. in Schleusen zur Verfügung zu stellen.


O1R26 Hygiene Praxis Baulich funktionelle Gestaltung
Information
O1R26_Hygiene Praxis_Baulich funktionelle Gestaltung.docx (33.96KB)
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