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O1R29 Räumlichkeiten für kleinere invasive Einrichtungen

Die hygienischen Anforderungen an die baulich-funktionelle Gestaltung richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Durch eine adäquate Raumplanung wird eine sinnvolle Ablauforganisation erleichtert und sichergestellt, dass bei allen Eingriffen hygienisch einwandfreies Arbeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen medizintechnischen Ausrüstung möglich ist.

In der Praxis werden folgende Räume/Flächen vorgehalten:

(Bitte ggf. anpassen.)

  • Eingriffsraum/-räume
  • Personalumkleideräume (Personalschleuse)
  • Aufbereitungseinheit (siehe Kapitel „Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte“)
  • Raum/ Räume für Reinigungsutensilien und Entsorgung
  • Händewaschung und -desinfektion
  • Lager für saubere Geräte, Sterilgut und andere Vorräte
  • Raum für Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben
  • Patientenumkleideraum
  • Ruheraum

 


O1R29 Hygiene Praxis Räumlichkeiten für kleinere invasive Einrichtungen
Information
O1R29_Hygiene Praxis_Räumlichkeiten für kleinere invasive Einrichtungen.docx (24.01KB)
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