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O1R3 Basishygiene und erweiterte Basishygiene

Definition von Basishygienemaßnahmen

Basishygienemaßnahmen sind allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern, die von allen Beschäftigten im täglichen Umgang mit Patienten und pflegebedürftigen Personen zu beachten und anzuwenden sind. Beim Auftreten bestimmter Erreger und bei speziellen medizinischen Maßnahmen sind diese zu ergänzen.

Die Basishygiene hat folgende Ziele:

  • Gültigkeit in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens (ambulant und stationär): die Basishygienemaßnahmen müssen von allen Berufsgruppen eingehalten werden
  • Maßnahmen sollen einfach, verständlich und von jeder Person anwendbar sein
  • Maßnahmen sind auf das Sinnvolle und Nötige zu beschränken
  • Maßnahmen sollen mit möglichst geringem Kostenaufwand umsetzbar sein
  • Bei bestimmten Infektionen, Erregerbesiedelungen oder Tätigkeiten werden die Maßnahmen der Basishygiene durch übertragungsspezifische Maßnahmen ergänzt.

Die Basishygienemaßnahmen beinhalten (Grundlegende Voraussetzungen):

  • Kein Schmuck (inklusiv Ehering und Armbanduhr) an Händen und Unterarmen tragen
  • Fingernägel kurz und sauber halten, keinen Nagellack verwenden und keine künstlichen Fingernägel tragen
  • Lange Haare zusammenbinden oder zurückstecken
  • Saubere Dienst-/Bereichs-/Arbeitskleidung tragen
  • Wechselkleidung bei Kontaminierung bereithalten / Mitführen

Händedesinfektion:

Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme der Basishygiene. Im medizinischen Alltag sind die Hände des Personals der häufigste Übertragungsweg von Erregern. Die hygienische Händedesinfektion wird mit mindestens 3-5 ml (bzw. eine „Hohlhand“ voll) alkoholischem Händedesinfektionsmittel durchgeführt. Das Händedesinfektionsmittel ist mindestens 30 Sekunden lang mit laufenden Handwaschbewegungen über sämtliche Bereiche der Hände zu verteilen (Herstellerangaben beachten, höhere Zeitvorgabe möglich). Dabei sind die Handgelenke, die Handaußen- und -Innenflächen, die Finger-Zwischenräume und die Daumen vollständig einzubeziehen und das Präparat insbesondere in die Fingerspitzen und Nagelfalze einzumassieren. Bei verschmutzten Händen kann zuerst eine Händewaschung durchgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Hände vor Beginn der Desinfektion gut abgetrocknet sind.

Die hygienische Händedesinfektion ist durchzuführen:

  • Vor und nach jedem Patientenkontakt
  • Vor aseptisch durchzuführenden Tätigkeiten (z.B. Aufziehen von Injektionen, Herstellen von Mischinfusionen, Wechsel von Infusionsflaschen und Infusionssystemen, Zubereiten und Verabreichen von Sondennahrung)
  • Vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe getragen werden (z.B. Legen eines Venenzugangs, Legen eines Blasenkatheters, Verbandwechsel. Injektionen und Punktionen, Angiographie, Bronchoskopie, Endoskopie)
  • Vor und nach Kontakt mit Wunden, auch wenn dabei Handschuhe getragen werden
  • Nach Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Schleimhaut, nicht intakter Haut und Wundverbänden
  • Nach dem Ausziehen von Handschuhen
  • Nach Kontakt mit Oberflächen in unmittelbarer Umgebung des Patienten
  • Nach Reinigungsarbeiten im Umfeld von Patienten
  • Vor Zubereitung, Ausgabe oder Verabreichung von Speisen, Getränken, Medikamenten
  • Bei der Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln, insbesondere bei sensiblen Komponenten wie Eiern, Fisch oder Fleisch,
  • Nach Ablegen von PSA Infektionsschutz
  • Nach Niesen, Husten, Nase reinigen
  • Nach Toilettengang
  • Vor dem Essen (Eigene Speisenaufnahme)

Händewaschen:

Das Händewaschen ist eine Maßnahme, um grobe Verschmutzungen zu entfernen.

Beim Händewaschen sollte aus Sicht der Hygiene auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Handwaschmittel/Seife aus Spendern entnehmen, die bevorzugt ohne direkten Handkontakt bedient werden können (z.B. mit dem Unterarm oder dem Ellenbogen)
  • Handwaschmittel/Seife gut aufschäumen
  • Handwaschmittel/Seife gut abspülen
  • Hände mit Einmaltüchern gut abtrocknen
  • Wasser nicht zu heiß (>40 Grad C), da dies Hautporen öffnet und die Rückfettung der Haut behindert.

Die Händewaschung sollte durchgeführt werden:

  • Nach Verschmutzungen
  • Nach Reinigungsarbeiten
  • Nach Arbeiten mit biologischem Material (Pflanzen)
  • Nach Arbeiten mit Müll
  • Nach Toilettenbenutzung
  • Vor Dienstbeginn und nach Dienstende

Handpflege:

Die Pflege der Hände dient der Vorbeugung von Hautschäden. Wichtig ist vor allem eine Rückfettung, da die Hände durch Wasch- und Desinfektionsmaßnahmen stark austrocknen können. Die Pflegemittel sollen nur aus Spendern oder aus personenbezogenen Tuben entnommen werden (nicht aus Gemeinschaftstöpfen!). Die Handpflege ist mehrmals täglich durchzuführen.

Erweiterte Schutzmaßnahmen zur Basishygiene

Erweitere Schutzmaßnahmen zur Basishygiene sind immer dann anzuwenden, wenn besondere Gefahrenquellen bei der Behandlung von Personen bestehen. Diese können vorübergehend, aber auch dauerhaft bestehen und zur Umsetzung zwingen. Für diese erweiterten Schutzmaßnahmen muss eine persönliche Schutzausstattung zur Verfügung gestellt werden und getragen werden. Gezielte Maßnahmen sind der Hygieneorganisation zu entnehmen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

Zur Schutzausrüstung zählen alle Hilfsmittel, die eine Übertragung von Infektionserregern verhindern sollen und dazu geeignet sind (Risikiogruppen, Zulassung durch DIN-Normen). 

Dazu gehören:

  • Unsterile und sterile med. Einmalhandschuhe
  • Schutzkittel und Einwegschürzen, Schutzanzüge
  • Mund-Nasen-Schutz (Ist kein Atemschutz)
  • Augen- oder Gesichtsschutz (nach der zu erwartenden Erregerexposition)
  • Kopfschutz mit und ohne Gesichtsschutz
  • Fußschutz (Fußlinge)
  • Atemschutz FFP2/3 Masken, oder Atemschutzmasken mit Filter

Handschuhe:

Der Gebrauch von Schutzhandschuhen ist eine ergänzende Maßnahme zur Händedesinfektion (ohne diese zu ersetzen!). Beim Gebrauch von Einmalhandschuhen ist darauf zu achten, dass sie nach jedem Patienten bzw. nach Kontamination bei unreinen Tätigkeiten (z.B. Abnahme des alten Verbands) gewechselt werden. Handschuhe sind direkt nach Abschluss der Maßnahme, spätestens vor dem Verlassen des Patientenzimmers zu entsorgen. Die gleichen Handschuhe bei der Versorgung mehrerer Patienten zu verwenden, ist hygienisch falsch!

Beispiele für den Einsatz von Einmalhandschuhen:

Unsterile Einmalhandschuhe:

  • Möglicher Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen
  • Blutentnahmen

Sterile Handschuhe:

  • Wundversorgung
  • Alle invasiven (in den Körper eindringenden) Maßnahmen (z.B. Punktionen, Operationen) Ebenso wichtig wie der Handschuhwechsel ist die hygienische Händedesinfektion direkt nach dem Ausziehen der Handschuhe, da unsichtbare Perforationen der Handschuhe und auch Vermehrung der Hautflora unter den Handschuhen bakterielle Kontaminationen verursachen können.

Schutzkittel:

Schutzkittel werden eingesetzt:

  • bei engem Kontakt mit Patienten und hoher Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Erregern oder infektiösem Material (z.B. Durchfälle, Erbrechen, großflächige, nässende oder infizierte Wunden)
  • bei endoskopischen Untersuchungen Eine Plastikschürze ist immer dann anstelle des Schutzkittels (oder auch zusätzlich) zu tragen, wenn die Kleidung vor dem Durchnässen geschützt werden muss. Sie ist kein Ersatz für den Schutzkittel.

Mund-Nasen-Schutz und weitergehender Gesichtsschutz, ggf. Kopfschutz und Fußschutz:

Wenn mit dem Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten in den Kopfbereich des medizinischen Personals zu rechnen ist, wird der chirurgische Mund-Nasen-Schutz (MNS oder OP-Maske) eingesetzt. Dies gilt auch bei der Gefahr einer Tröpfchen-Infektion. Weitere persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Mund-Nasen-Schutz mit Visier oder Atemschutzmasken (FFP-Masken) werden nach dem zu erwartenden Risiko ausgewählt.

Umgang mit infektiöser Wäsche:

Infektiöse Wäsche ist getrennt von reiner Wäsche aufzubewahren (Wäschesack). Die Reinigung infektiöser Wäsche erfolgt durch die Praxis und nicht gemeinsam mit Privatkleidung. Nachträgliches Sortieren infektiöser Wäsche ist nicht zugelassen. Reinigung der Wäsche nur mit speziellen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und speziellen Maschinen (Erhöhte Haltetemperaturen). Beim Waschen infektiöser Wäsche ist PSA zu tragen.

Personalhygiene:

Anforderung und Vorgaben an das Pflegepersonal (Ist auch Praxispersonal):

  • Das Pflegepersonal wäscht sich täglich (Dusche).
  • Den Pflegekräften wird geraten, auch zuhause gute Hautpflegeprodukte zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Wintermonate.
  • Die Dienstkleidung (Kasack u. Hose oder Kittel; oder nach Vorgaben Unternehmen geeignete Zivilkleidung) darf nur in der Einrichtung getragen werden.
  • Kleidungsgegenstände aus Wolle dürfen während pflegerischer Tätigkeiten nicht getragen werden.
  • Jeder Mitarbeiter muss vor Dienstantritt die private Kleidung gegen die Dienstbekleidung auswechseln. Die Einrichtung verfügt über einen Umkleideraum für die Pflege mit je einem Spind (Doppelspint) pro Mitarbeiter. (Nur Stationäre Einrichtung)
  • Wäsche darf nicht auf den Boden und nicht auf das Bett des Zimmernachbarn gelegt werden. Dies gilt auch für Lagerungskissen etc.
  • Bei Verschmutzung ist die Kleidung umgehend zu wechseln.
  • Verunreinigte Wäsche ist nach Benutzung so zu falten, dass die beschmutzte Außenseite nach innen liegt.
  • Bei der Reinigung der Textilien ist darauf zu achten, dass diese bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.
  • Es dürfen nur solche Arbeitsschuhe getragen werden, die vorne geschlossen und hinten zumindest mit einem Riemen ausgestattet sind. Die Sohlen müssen rutschfest sein. Das Material muss sich leicht reinigen und desinfizieren lassen.
  • Erkrankungen wie etwa Schnittverletzungen, Wunden oder Erkrankungen der Haut sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Das gilt auch für Entzündungen im Gesicht, den Händen oder den Armen sowie bei Durchfallerkrankungen oder Parasitenbefall.
  • Bei Tätigkeiten, die die Pflegekraft mit Stuhl, Urin oder Speichel in Kontakt bringen, ist eine Schürze (PSA) zu tragen.
  • Kanülen werden in separaten bruchsicheren Gefäßen (Durchstichsicherer Behälter, keine Lebensmittelbehälter aus Glas) mit Deckel entsorgt.
  • Die Einmalhandschuhe dürfen im Sommer nicht im Auto belassen werden, da sich ihre Beschaffenheit unter Wärmeeinwirkung verändert.
  • Die Pflegekraft hat darauf zu achten, dass sie einen ausreichenden Vorrat an Reservekleidung mitnimmt.
  • Wenn der Patient nicht in der Lage ist, für die korrekte Entsorgung des durch die Pflege entstehenden Restmülls zu sorgen, so wird das von der Pflegekraft übernommen.
  • Vom Pflegedienst / Personal ausgeliehene Hilfsmittel (Steckbecken, Urinflaschen, Blutdruckmanschette usw.) müssen nach der Rückgabe unbedingt mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt werden.
  • Pflegekräfte beachten den Hygieneplan und nehmen an Weiterbildungen und Vorsorgeuntersuchungen teil.
  • Pflegekräfte führen nur Tätigkeiten aus in denen Sie eine Ausbildung und/oder Einweisung erhalten haben und berechtigt sind.
  • Pflegekräfte weisen Mitbeschäftigte und ggf. Praktikanten an und belehren diese bei Verstößen gegen Hygienebestimmungen.

Belehrung:

Verstöße gegen die Betriebsanweisung Hygiene, können durch das Unternehmen abgemahnt werden. Beschäftigte können bei wiederholten Abmahnungen, oder schweren Hygieneverstößen zur Kündigung, auch fristlos führen. Das Unternehmen behält sich zudem Regressansprüche gegen Beschäftigte aufgrund von Hygieneverstöße vor.


O1R3 Information Basishygiene und erweiterte Basishygiene
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