O1R30 Handwaschplätze und Sanitäreinrichtungen
Für Patienten und Personal werden getrennte Toiletten vorgehalten. Toiletten sind zu kennzeichnen. Die Nutzung der Personaltoilette muss mit einer Zugangskontrolle erfolgen (Schlüssellösung).
Die Ausstattung der Handwaschplätze umfasst je einen Spender für Handwaschpräparat, Einmalhandtuchspender zum Trocknen der Hände sowie einen Abfallbehälter.
Handwaschplätze, welche während der Versorgung und Behandlung von Patienten genutzt werden, verfügen darüber hinaus über je einen Spender mit Händedesinfektionsmittel und Hautpflege- bzw. Hautschutzmittel.
Es wird darauf geachtet, dass der Inhalt aller Spender stets verfügbar ist bzw. eine Entleerung des Abfallbehälters bei Bedarf erfolgt.
Für die Damenhygiene sind Damenhygienebeutel und Abfalleimer zur Verfügung zu stellen.
Handwaschplätze mit Desinfektionseinheiten sind mit einem Aushang „Richtige Händereinigung“ und „Hygienische Händedesinfektion DIN EN 1500“ auszustatten.
Handwaschplätze und Desinfektionseinheiten für OP-Vorbereitung sind zusätzlich mit einem Aushang „Chirurgische Händedesinfektion DIN EN 12791“ auszustatten.
Hinweis:
Aushang in laminierter Form.
Link: Aushänge Händedesinfektion
Die Arztpraxis muss mit leicht erreichbaren Handwaschplätzen ausgestattet sein.
Zur Ausstattung eines Handwaschplatzes gehören:
- verlängerte Hebelarmatur zur handkontaktlosen Bedienung mit fließend warmem und kaltem Wasser
- Spender mit Handwaschpräparat (idealerweise wandmontiert)
- Spender für Händedesinfektionsmittel (idealerweise wandmontiert)
- Spender für Einmalhandtücher (idealerweise wandmontiert)
- ggf. Spender oder Tube für Hautpflege und Hautschutzmittel
- Sammelbehälter für gebrauchte Einmalhandtücher
Handwaschplätze müssen vorhanden sein:
- in Räumen oder in der Nähe von Räumen, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen durchgeführt werden,
- in Räumen, die zur Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen, sowie
- in unreinen Arbeitsbereichen bzw. in deren Nähe.
Um die Entstehung erregerhaltigen Aerosols zu minimieren, soll der Wasserstrahl nicht direkt in den Siphon bzw. auf den Abfluss gerichtet sein. Siebstrahlregler am Auslauf der Wasserhähne sollen leicht austauschbar sein. Am Waschplatz ist ggf. ein Spritzschutz zur Abgrenzung von sauberen Arbeitsflächen anzubringen. Waschbecken sollten ausreichend groß, tief ausgeformt und ohne Überlauf sein.
An Handwaschplätzen, die von Personen mit direktem Patientenkontakt genutzt werden oder sich in kritischen Bereichen befinden, müssen die Spender handkontaktlos zu betätigen sein.
Die Verwendung von Einmalflaschen mit Handwaschpräparat wird nachdrücklich empfohlen, weil bei Wiederaufbereitung und Nachfüllen des Spenders ein Kontaminationsrisiko besteht. Die Verwendung von Stückseife ist aus hygienischer Sicht nicht zulässig.
Neben den Desinfektionsmittelspendern am Handwaschplatz sind überall dort Spender vorzuhalten, wo eine Händedesinfektion durchzuführen ist. Außerdem sind wandmontierte oder
mobile Spender an reinen und unreinen Arbeitsplätzen und ggf. in Schleusen zur Verfügung zu stellen.