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O1R36 Überprüfung der Geräte zur Aufbereitung

Um Geräte für die Aufbereitung sicher betreiben zu können sowie deren Funktionstüchtigkeit und materiellen Wert möglichst lange zu erhalten, erfolgen in regelmäßigen Abständen:

  • Geräte-Wartungen zur Verlängerung der Lebensdauer
  • Funktionsprüfungen als Nachweis des korrekten Betriebs
  • Prozess-Validierungen als Nachweis, dass die Prozesse den gestellten Anforderungen entsprechen

Art, Umfang und Intervalle der jeweiligen Überprüfungen, der chargenbezogenen Kontrollen sowie die Beladungsmuster richten sich nach den Angaben der Hersteller, gesetzlichen Bestimmungen oder vorausgegangen Überprüfungen.

Die Ablage der erfolgten Überprüfungen, Instandsetzung, Änderungen und Reparaturen erfolgt in der Anlage Gerätemanagement.

Hinweis:

Grundsätzlich (Arbeitsschutz, Betriebssicherheit) sind alle Geräte vor der ersten arbeitstäglichen Inbetriebnahme auf sach- und fachgerechte Funktion zu überprüfen. Es besteht eine Nachweispflicht.



O1R36 Hygiene Praxis Überprüfung der Geräte zur Aufbereitung
Information
O1R36_Hygiene Praxis_Überprüfung der Geräte zur Aufbereitung.docx (24.15KB)
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