O1R6 Bekleidung und persönliche Schutzausstattung (PSA)
In der Praxis wird die Bekleidung so gewählt, dass sie den Risiken und Hygieneanforderungen in der jeweiligen spezifischen Arbeitssituation angepasst ist.
Arbeitskleidung und -Schuhe
Bei Dienstantritt wird die Privatkleidung ab- und die Arbeitskleidung angelegt. Die Privatkleidung wird getrennt von der Arbeitskleidung aufbewahrt.
Bereichskleidung und -Schuhe
Zum Schutz vor Keimverschleppung werden im OP-Bereich und im Eingriffsraum, Bereichskleidung und -schuhe getragen. Die Bereichskleidung ist farblich gekennzeichnet und unterscheidet sich von der Arbeitskleidung. Beim Verlassen des entsprechenden Bereiches wird die Bereichskleidung abgelegt.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Schutzkittel,
- Handschuhe,
- Augen-/Gesichtsschutz,
- Mund/Nasen-Schutz oder,
- Atemschutzmaske
Schutzkittel
Warum:
Wann:
Je nach durchzuführender Tätigkeit ist ein Schutzkittel in folgenden Situationen zu tragen:
- Gefahr des Verspritzens von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien
- erhöhte Gefahr durch vermehrte Abgabe von Erregern durch Patienten (z.B. bestimmte übertragbare Erkrankungen, multiresistente Erreger)
- während größerer Eingriffe mit erhöhter Infektionsgefahr für den Patienten kommt ein steriler Schutzkittel zur Anwendung
Wie:
Entsprechend der jeweiligen Anforderung werden langärmlige, flüssigkeitsdichte oder sterile Schutzkittel verwendet.
Handschuhe
Bei Handschuhen wird zwischen medizinischen Einmalhandschuhen und chemikalienbeständige Schutzhandschuhen unterschieden (siehe „Handschuhplan“ im Reinigungs- und Desinfektionsplan).
Das Tragen unsteriler medizinischer Einmalhandschuhe verhindert bzw. minimiert eine Kontamination der Hände mit Erregern. Steht der Schutz vor hautschädlichen Substanzen im Vordergrund, werden chemikalienbeständige Schutzhandschuhe verwendet. Die Auswahl richtet sich nach dem eingesetzten Mittel und der Tragedauer.
Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dient einerseits dem Kontaminationsschutz für die Nasen- und Mundschleimhaut, andererseits minimiert dieser die Abgabe von Erregern aus dem Nasen-Rachen-Raum des Trägers. In folgenden Situationen kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig sein:
- Gefahr des Verspritzens von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien
- erhöhte Gefahr durch vermehrte Abgabe von Erregern durch Patienten (z.B. aerogen übertragbare Erkrankungen, multiresistente Erreger)
- Schutz für immungeschwächte Patienten
- Schutz des Patienten oder des Sterilguts bei Eingriffen (z.B. größere Wundversorgung)
- Aufbereitung von Medizinprodukten
Atemschutzmasken (FFP 2 und FFP 3)
Das Tragen einer Atemschutzmaske hat im Vergleich zum Mund-Nasen-Schutz eine erhöhte Schutzwirkung durch spezielle Filterung und eine bessere Passform.
In folgenden Situationen ist das Tragen einer FFP 2-Maske notwendig:
- während Tätigkeiten mit erhöhter Gefahr des Einatmens infektiöser Partikel
- bei der Versorgung von Patienten mit bestimmten aerosol übertragbaren Erregern (siehe Anhang „Übersicht zu übertragbaren Krankheiten und Erregern“)
- ggf. Verwendung durch stark hustende Patienten mit TBC
- CAVE: infektiöse Patienten dürfen keine Maske mit Ausatemventil tragen!
In folgenden Situationen ist das Tragen einer FFP 3-Maske notwendig:
- alternativ zur FFP 2-Maske
- bei der Versorgung von Patienten mit multiresistenter TBC
- bei der Versorgung von Patienten mit hochkontagiösen lebensbedrohlichen Krankheitserregern (z.B. SARS, Ebola-Virus)
Augen-/Gesichtsschutz
Bei allen Tätigkeiten, bei denen mit einem Verspritzen von Körperflüssigkeiten und Chemikalien zu rechnen ist, wird ein Augen-/Gesichtsschutz getragen. Dies kann in folgenden Situationen notwendig sein:
- Eingriffe und Untersuchungen mit erhöhter Spritzgefahr
- Umgang mit Chemikalien (z.B. Reiniger oder Desinfektionsmittel)
- Aufbereitung von Medizinprodukten
An- und Ablegen der Bekleidung und persönlichen Schutzausrüstung
Womit:
Siehe Anhang „Reinigungs- und Desinfektionsplan“
Information und rechtliche Vorgaben RKI, Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ)
Praxiswäsche Arztpraxen
Dazu zählen:
Arbeitskleidung
Schutzkleidung
Sterile OP-Kittel und -Abdecktücher (Medizinprodukte) und sonstige Textilien
Der DAHZ empfiehlt die Verwendung von Einmalmaterial.
Mikrobielle Kontamination und Verschmutzung
Die Arbeitskleidung kann kontaminiert und verschmutzt werden durch
- Tröpfchen und Spritzer während der Behandlung
- direkten und indirekten Kontakt mit Patienten sowie mit kontaminierten Materialien,
- Gegenständen oder Flächen
- Reinigungs- und Wartungsarbeiten
- unsachgemäße Aufbewahrung /Lagerung
Deshalb sind folgende Punkte zu beachten:
Wechsel der Kleidung
Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen
Aufbereitung der Arbeitskleidung und sonstiger Textilien
- Arbeitskleidung, die bei nicht kontaminationsrelevanten Tätigkeiten getragen wurde, kann auch im Haushalt gewaschen werden. Die Wäsche sollte bei mindestens 60 °C mit Vollwaschmittel erfolgen.
- Zur Reinigung eingesetzte Textilien können in einer Haushaltswaschmaschine aufbereitet und in einem Haushaltswäschetrockner getrocknet werden. Zur Desinfektion eingesetzte wegwischtextilien sind in einem thermischen bzw. chemothermischen Desinfektionswaschverfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit, z. B. gemäß den Vorgaben der Desinfektionsmittel-Liste des VAH oder der Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren oder mit nachgewiesener Wirksamkeit im Praxistest (z. B. Baumwollläppchen), aufzubereiten. Bei der Wäscheaufbereitung muss auf den persönlichen Schutz der damit befassten Personen geachtet werden.
- Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung darf von den Beschäftigten nicht zum Waschen nach Hause mitgenommen werden.
- Die Aufbereitung von Schutzkleidung oder von Abdecktüchern (Zum Beispiel in der Zahnarztpraxis) wird wegen des hohen Aufwandes nicht empfohlen. Der DAHZ empfiehlt daher Einmalmaterial oder Fremdaufbereitung in einer Wäscherei, die desinfizierende Waschverfahren einsetzt.
- OP-Kittel und -Abdecktücher müssen steril zum Einsatz kommen. Bei diesen sind validierte Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie Sterilisationsverfahren in einer sachgerechten Verpackung durchzuführen.
Aufbewahrung der Praxiswäsche
Neuanschaffung von Praxiswäsche
Schutzausrüstung
Zur Schutzausrüstung gehören:
- Schutzkittel
- Schürzen
- OP-Hauben
- Schutzhandschuhe
- Mund-Nasen-Schutz
- Schutzfußlinge
- ggf. OP-Masken Typ IIR, Atemschutz / FFP2- und FFP3-Masken
- Schutzbrillen und Schutzschilde
Für Patienten:
- Patientenumhänge
- Abdecktücher
Schutzkleidung
Schutzkleidung ist erforderlich:
- Bei Behandlung von Patienten, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht, ist Schutzkleidung anzulegen und unmittelbar nach der Behandlung zu wechseln. In solchen Fällen empfiehlt es sich, Einmal-Schutzkleidung zu verwenden.
- Bei Tätigkeiten, bei denen damit zu rechnen ist, dass die Kleidung durchnässt wird, sind flüssigkeitsdichte Schürzen anzulegen.
- Bei medizinischen Arbeiten, bei denen eine Verschmutzung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Schutzkleidung muss zumindest die Vorderseite des Rumpfes bedecken. Nach dem Ablegen der kontaminierten Schutzkleidung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Kopfbedeckung
- Bei umfangreichen chirurgischen Eingriffen mit besonderem Risiko für den Patienten sollen Kopfbedeckungen getragen werden, die die Haare vollständig abdecken, z. B. OP-Hauben.
Schutzhandschuhe
- Schutzhandschuhe aus Nitril, Latex oder antiallergischen Kunststoffen.
Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Der MNS als Schutz für den Träger ist von der Filterleistung des Vlieses und von seinem Dichtsitzabhängig. Der MNS ist nach jedem Patienten sowie bei Kontamination oder Durchfeuchtung zu wechseln. Das Herunterstreifen des MSN unter das Kinn führt durch Umstülpen zur Kontamination der Gesichtshaut und der Hände und ist deshalb zu vermeiden. Es handelt sich um einen Einmalartikel. Nach dem Anfassen der Außenseite sind die Hände zu desinfizieren.
Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosolübertragbaren Erregern
- Atemschutzmasken oder Partikelfiltrierende Halbmasken Zum Einsatz von FFP2 /FFP3-Masken nach EN 149 wird auf die AWMF-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ verwiesen.
- Die Entscheidung, welche Art der Masken zu tragen ist, unterliegt der Gefährdungsbeurteilung. Aktuelle Studien zeigen keinen klaren Vorteil des generellen Tragens von FFP2-Masken im Vergleich zum Tragen von MNS mit einem risikobasierten Einsatz von FFP2-Masken.
Schutzbrillen und –schilde
Aufbereitung der übrigen Teile der Schutzausrüstung
Abdecktücher