O3R2 Betriebsanweisungen Hygiene
Betriebsanweisungen sind Teil des Arbeitsschutzes und gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erarbeiten.
Betriebsanweisung sind Aushangpflichtig. Der Aushang kann über eine Zentrale Stelle erfolgen. Im mobilen Dienst (Außendienst) müssen die Betriebsanweisungen mitgeführt werden (Ordner).
Folgende Betriebsanweisungen Hygiene sind grundsätzlich vorzuhalten:
- Biologische Arbeitsstoffe, Unterweisung Personal gemäß BioStoffV
- Tätigkeiten mit Haugefährdung
- Hautschutzmaßnahmen
- Reinigung kontaminierte Arbeitskleidung
- Vorbereitung unreine Wäsche
- Betriebsanweisungen für Desinfektionsmittel (Alle Mittel)
- Betriebsanweisungen für Reinigungsmittel (Alle Mittel)
- Betriebsanweisung Nadelstichverletzungen
- Umgang mit Medizinprodukte
- Besondere Hygienevorgaben Praxen
Zur Erstellung der Betriebsanweisung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gefahrstoffdatenblatt, und/oder Produktdatenblatt